Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.10.2024
Verbot von Vereinen Verbot des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“
Verbot von Vereinen Verbot des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“
Verbot von
Vereinen
Verbot des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft
wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“
Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern
432 - 22.57.07.12
Vom 27. September 2023
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, ergeht folgende
Verfügung
1. Der Verein „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
2. Der Verein „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ und alle Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e.V.“ sind verboten und werden aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für den Verein und dessen Teilorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.
3. Es ist verboten, die unter der URL https://asatru.de abrufbare Internetseite des Vereins, einschließlich deren Bereitstellung und Hosting, zu betreiben. Dies gilt ebenso für die Internetseite des Online-Versandhandels unter der URL
Sämtliche E-Mail-Adressen des Vereins, insbesondere leitung@asatru.de und buchdienst@asatru.de, sind abzuschalten.
Folgende Profile sind abzuschalten:
- „Die Artgemeinschaft-GGG e.V.“
URL: https://facebook.com/DieArtgemeinschaft
- „Nordische Zeitung“
URL: https://facebook.com/NordischeZeitung
- „Die Jugendfeier“
URL: https://facebook.com/DieJugendfeier
- „Brauchtum im Artglauben“
URL: https://facebook.com/BrauchtumimArtglauben
- „Artgemeinschaft GGG e.V.“
URL: https://t.me/artgemeinschaft
- „Die Artgemeinschaft - GGG“
URL: https://www.instagram.com/artgemeinschaft
- „Die Artgemeinschaft - GGG“
URL: https://twitter.com/Artgemeinschaft
- „Freundeskreis der Artgemeinschaft“
URL: https:/vk.com/artgemeinschaft
4. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ einschließlich seiner Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und der Teilorganisation „Familienwerk e.V.“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Das Verbot gilt auch für die Verbreitung im Internet. Dieses Verbot betrifft insbesondere folgende Kennzeichen:
5. Das Vermögen des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.
6. Forderungen Dritter gegen den Verein „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt des Erwerbs kannte.
7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ dessen gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.
8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 5, 6 und 7.
Düsseldorf, den 21. September 2023
Ministerium des
Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
B a c h e t z k y - K n u s t
MBl. NRW. 2023 S. 1154.
Anlagen: