Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 25.10.2024
Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Jahresabschlüsse
zum 31.12.2022
der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und
der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 10. Januar 2024
Die Jahresabschlüsse per 31.12.2022 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind durch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft worden.
Die abschließenden Vermerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie die Jahresabschlüsse und die Verwendung der Jahresergebnisse sind im Internet öffentlich bekannt gemacht worden unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen.
Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in 48147 Münster, Hörsterplatz 2, Zimmer V 2.39, 2. OG und bei den Verwaltungen der LWL-Kliniken eingesehen werden.
Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe anzufordern.
Münster, 10. Januar 2024
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Dr. Georg L u n e m a n n
MBl. NRW. 2024 S. 268.