Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.9.2024
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Änderung der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Bekanntmachung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Vom 17. Juni 2023
Aufgrund des § 42 Absatz 1 Satz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2022 (GV. NRW. S. 417), hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 17. Juni 2023 die auf ihrer Homepage zu veröffentlichende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die am 10. Juli 2023 ausgefertigt wurde und durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2024 genehmigt worden ist.
Die Änderung der Weiterbildungsordnung vom 17. Juni 2023 tritt am ersten Tag des Folgemonats nach der Veröffentlichung in Kraft.
Der Normtext wird aufgrund der am 18. März 2024 erteilten Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht nach § 23 Absatz 3 Heilberufsgesetz nicht abgedruckt, kann jedoch unter dem Link „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Internetseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) eingesehen werden.
Ausgefertigt:
Münster, den 10. Juli 2023
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident
Genehmigt:
Düsseldorf, den 18. März 2024
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
AZ: G 0921
Im Auftrag
H a m m
Ausgefertigt:
Die am 17. Juni 2023 von der Kammerversammlung beschlossene und am 18. März 2024 genehmigte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, wird im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Ausgefertigt:
Münster, den 22. März 2024
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident
MBl. NRW. 2024 S. 474.