Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 27.9.2024


Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

 

Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Änderung der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Bekanntmachung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 17. Juni 2023

Aufgrund des § 42 Absatz 1 Satz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2022 (GV. NRW. S. 417), hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 17. Juni 2023 die auf ihrer Homepage zu veröffentlichende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die am 10. Juli 2023 ausgefertigt wurde und durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2024 genehmigt worden ist.

Die Änderung der Weiterbildungsordnung vom 17. Juni 2023 tritt am ersten Tag des Folgemonats nach der Veröffentlichung in Kraft.

Der Normtext wird aufgrund der am 18. März 2024 erteilten Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht nach § 23 Absatz 3 Heilberufsgesetz nicht abgedruckt, kann jedoch unter dem Link „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Internetseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) eingesehen werden.

Ausgefertigt:

Münster, den 10. Juli 2023

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e
Präsident

Genehmigt:

Düsseldorf, den 18. März 2024

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

AZ: G 0921

Im Auftrag

H a m m

Ausgefertigt:

Die am 17. Juni 2023 von der Kammerversammlung beschlossene und am 18. März 2024 genehmigte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, wird im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Ausgefertigt:

Münster, den 22. März 2024

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e
Präsident

MBl. NRW. 2024 S. 474.