Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.9.2024
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Management- und Maßnahmenblättern für die invasiven gebietsfremden Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Management- und Maßnahmenblättern für die invasiven gebietsfremden Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
Öffentlichkeitsbeteiligung
zu Management- und Maßnahmenblättern für die invasiven
gebietsfremden Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die
Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 26. September 2024
Auf Grund des Artikels 29 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Abl. L 317 vom 4.11.2014, S. 39) wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft die vorgesehenen Managementmaßnahmen gegen die nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Deutschland weit verbreitete Art Wassersalat (Pistia stratiotes) der dritten Fortschreibung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022.
Für die mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 vom 13. Juli 2016 gelistete Asiatische Hornisse (Vespa velutina) soll die Früherkennung gemäß Artikel 16 und die Tilgungspflicht gemäß Artikel 17 entfallen, da sich die Asiatische Hornisse trotz der flächendeckenden Tilgungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern etabliert und weiter ausgebreitet hat. Auch für diese Art soll daher in der neuen Berichtsperiode (ab 1.1.2025) ein Management gemäß Artikel 19 durchgeführt werden.
Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter für den Wassersalat (Pistia stratiotes) und die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) sowie deren länderspezifischen Verbreitungsangaben und Hintergrundinformationen liegen ab 1.Oktober 2024 aus. Die Anhörungsfrist endet am 2. Dezember 2024. Die ausgelegten Dokumente werden zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 frühzeitig an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen, im Internet unter www.anhoerungsportal.de bereitgestellt.
Zusätzlich können die Dokumente auch in den folgenden Dienststellen zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:
BR Arnsberg, Hansastraße 19, Raum 025, 59821 Arnsberg,
BR Detmold, Leopoldstraße 15, Raum A 222, 32756 Detmold,
BR Düsseldorf, Cecilienallee 2, Raum 023, 40474 Düsseldorf,
BR Köln, Zeughausstr. 2-10, Raum K 321, 50667 Köln,
BR Münster, Nevinghoff 22, Raum R 302, 48147 Münster.
Bedenken und Anregungen zu den Managementmaßnahmen können bis zum Ende der Anhörungsfrist elektronisch über www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an die Bezirksregierungen (Anschriften siehe oben) gesendet werden. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Niederschrift.
MBl. NRW. 2024 S. 961.