Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.6.2025
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Öffentliche
Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 1. Oktober 2024
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 1. Oktober 2024
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Dr. Georg L u n e m a n n
MBl. NRW. 2024 S. 998.