Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 13.5.2025
Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln
Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln
Zuweisung einer analogen terrestrischen
Übertragungskapazität (UKW)
für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk
in der Innenstadt Köln
Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Vom 8. November 2024
Die
Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen - Zuweisung
einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung
oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln - ist auf
der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen unter
www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.
Düsseldorf,
den 8. November 2024
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen
Dr. Tobias S c h m i d
MBl. NRW. 2024 S. 1184.