Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 13.5.2025


Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln

 

Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln

Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW)
für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk
in der Innenstadt Köln

Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Vom 8. November 2024

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen - Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln - ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

Düsseldorf, den 8. November 2024

Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen

Dr. Tobias  S c h m i d

MBl. NRW. 2024 S. 1184.