Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 13.5.2025
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
2000/60/EG (WRRL) in NRW
Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die nordrhein-westfälischen
Anteile der Flussgebietseinheit Maas
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 3. Dezember 2024
Gemäß § 83 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist (WHG), wird hiermit die Veröffentlichung der „Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas - Information und Anhörung der Öffentlichkeit“ öffentlich bekanntgemacht.
Die „Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ sind in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier einsehen können:
Im
öffentlichen Beteiligungsportal des Landes NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1010008
Dort können Sie Ihre Stellungnahme auch direkt im System hinterlegen.
Auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de/anhörung_2024 steht Ihnen das Dokument zur Einsicht und zum Download bereit.
Unter www.flussgebiete.nrw.de finden Sie auch weitere Informationen über die laufende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Termine zur Öffentlichkeitsbeteiligung und weitere Aktivitäten des Landes NRW zum Gewässerschutz.
Ihre Stellungnahme
Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung kann zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Stellung genommen werden. Stellungnahmen sind schriftlich oder elektronisch abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift erfolgen. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bis zum 23. Juni 2025 an die folgende Adresse:
Ministerium
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stellungnahme Bewirtschaftungsfragen FGE Maas NRW -
40190 Düsseldorf
Fax: 0211/4566-388
oder per E-Mail: poststelle@munv.nrw.de
Eine Einsicht in die Unterlagen sowie die Abgabe einer Stellungnahme ist auch an folgenden Orten möglich:
Ministerium
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz
1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-0
Bezirksregierung
Düsseldorf
Cecilienallee
2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0
Bezirksregierung
Köln
Zeughausstraße
2-10
50667 Köln
Tel.: 0221/147-0
Wenn
Sie persönlich Einsicht in die Unterlagen nehmen oder eine Stellungnahme
abgeben wollen, bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung mit der
jeweiligen Behörde.
Auswertung
Alle eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und soweit möglich im weiteren Arbeits- und Planungsprozess berücksichtigt. Im Anschluss an die Anhörungsphase wird eine zusammenfassende Dokumentation zu den eingegangenen Fragen bzw. Anregungen und ihrer Berücksichtigung veröffentlicht werden, der Umgang mit den Stellungnahmen im Rahmen der dritten Anhörungsphase wird im Bewirtschaftungsplan (Kapitel 9) selbst dargestellt.
MBl. NRW. 2024 S. 1204.