Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 18.4.2025


Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

 

Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Beteiligung der
Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

Bekanntmachung
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW

Vom 14. März 2025

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 14. März 2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, im Folgenden LEP NRW, zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, im Folgenden ROG, in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), das zuletzt durch Gesetz vom 11. Februar 2025 (GV. NRW. S. 168) geändert worden ist, im Folgenden LPlG, Nordrhein-Westfalen zu beteiligen.

Zweck der 3. Änderungen des LEP NRW ist es, für Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern. Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Flächen und Ressourcen soll mehr zu Klimaschutz und Klimaanpassung beigetragen und die Flächenbedarfe sollen insbesondere für die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau in Einklang mit der Erhaltung der Natur gebracht werden. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen auf die von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. Der Planentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind nur textliche Festlegungen (Ziele oder Grundsätze) und Erläuterungen des geltenden LEP NRW betroffen.

Veröffentlichung und Auslegung

Der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht können in der Zeit vom 3. April 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 (Veröffentlichungsfrist) auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

Beteiligung NRW
Internetadresse: https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892
Titel: 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht während der Veröffentlichungsfrist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf im Zwischengeschoss für jede Person montags bis freitags in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Einsicht aus. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme einen Termin per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de) zu vereinbaren.

Stellungnahmen

Zu den geplanten Änderungen im LEP NRW sowie zur Planbegründung und zum Umweltbericht können Sie während der Veröffentlichungsfrist vom 3. April 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 Stellung nehmen.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen ausschließlich über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892) erfolgen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892) oder per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de) elektronisch übermittelt werden.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise auch schriftlich bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf vorgebracht werden. Dabei sollte der Betreff „3. Änderung LEP NRW 2025“ angegeben werden. Die Stellungnahme sollte zudem den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person oder Institution enthalten. Es wird darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, zum Beispiel den Namen des Dokuments, das Kapitel oder die Seitenzahl anzugeben.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nur bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de erfolgen.

Mit Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).

Hinweis zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Sollten Sie in Ihrer Stellungnahme weitere personenbezogene Daten angeben, gehen wir davon aus, dass dies freiwillig erfolgt. Mit Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung und Veröffentlichung der dort angegebenen Inhalte zu, soweit sie die Inhalte der Änderung des LEP NRW betreffen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Düsseldorf, den 14. März 2025

Im Auftrag

Dr. Alexandra  R e n z – v o n  K i n t z e l

MBl. NRW. 2025 S. 509.