Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61) und ersetzt durch Bek.v.2.7.2003 (Gl.-Nr. 111).

 


Historisch: Landtagswahlen; hier: Zulassung eines Stimmenzählgeräts RdErl. d. Innenministers v. 12. 5. 1965 — 20.15.13 ¹)

 

Historisch:

Landtagswahlen; hier: Zulassung eines Stimmenzählgeräts RdErl. d. Innenministers v. 12. 5. 1965 — 20.15.13 ¹)

252. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 31. 3. 2001 = MBl. NRW. Nr. 19/01 einschl.)

12.5.65(1)


Landtagswahlen; hier: Zulassung eines Stimmenzählgeräts
RdErl. d. Innenministers v. 12. 5. 1965 — 20.15.13 ¹)

Ichhabe mit Bescheid v. 12. Mai 1965 das von der Firma Telefonbau und Normalzeit GmbH, 6 Frankfurt/Main l, Mainzer Landstraße 134—146, entwickelte Stimmenzähl-gerat .Schematus* Typ 08.0900 nach $ 26 Abs. 5 des Landeswahlgesetzes für Landtagswahlen amtlich zugelassen. Mit dieser Zulassung ist festgestellt, daß Geräte dieser Bauart zur Verwendung bei Landtagswahlen geeignet sind. Die Gerate müssen in der Bauart dem Gerät entsprechen, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Prüfungsbericht v. 4. März 1965 begutachtet worden ist.

Weitere Stimntenzahlgerfite sind zur Zeit für Landtagswahlen nicht zugelassen. Sofern solche Zulassungen noch ausgesprochen werden sollten, werde ich dies bekanntgeben.

Über die Genehmigung der Verwendung des zugelassenen Stimmenzählgerät« bei Landtagswahlen werde ich zu gegebener Zeit auf Antrag gesondert entscheiden. Ich bitte die Gemeinden, die das Gerät bei einer Landtagswahl zu verwenden beabsichtigen, mir von ihrer Absicht rechtzeitig Kenntnis zu geben.

1110

') MBl NW 1965 S. 674. ') MBL NW. 1070 & 250.