Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61) und ersetzt durch Bek.v.2.7.2003 (Gl.-Nr. 111).

 


Historisch: Landtagswahlen - Zulassung eines Stimmenzählgeräts RdErl. d. Innenministers, v. 20. 1. 1970 — I B 1/20—10.11 ²)

 

Historisch:

Landtagswahlen - Zulassung eines Stimmenzählgeräts RdErl. d. Innenministers, v. 20. 1. 1970 — I B 1/20—10.11 ²)

/20.1.70 (1)

444A 252. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 31. 3. 2001 = MBl. NRW. Nr. 19/01 einschl.)


Landtagswahlen - Zulassung eines Stimmenzählgeräts

RdErl. d. Innenministers, v. 20. 1. 1970 — I B 1/20—10.11 ²)

Ich habe mit Bescheid vom 20. 1.1970 das von der Firma Feinnuschinenbau F. Eller, Darmstadt-Eberstadt, Geschäfts-leltung 8901 Rückersdorf über Nürnberg 2, Waldstraße 32, entwickelte Stimmenzahlgerät „System Darmstadt" nach { 26 Abt. 6 des Landeswahlgesetzes allgemein für Landtagswahlen amtlich zugelassen. Mit dieser Zulassung ist festgestellt, daß Oeräte dieser Bauart zur Verwendung bei den Landtagswahlen geeignet sind.

über die Genehmigung der Verwendung des zugelassenen Stlmmenzahlgerats bei den einzelnen Landtagswahlen werde Ich zu gegebener Zeit auf Antrag gesondert entscheiden. Ich bitte die Gemeinden, die das Gerat zu verwenden beabsichtigen, Antrage rechtzeitig auf dem Dienstwege einzureichen.

Mein RdErl. v. 12. 5. 1965 (MBl. NW. S. '674/SMBI. NW. 1110), mit dem bereits ein Stimmenzahlgerat für Landtagswahlen zugelassen worden ist, bleibt unberührt.