Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 24.1.2025
Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
Staatspreis des
Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
Vom 18. September 2018
1
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 23. September 1986
für herausragende kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen oder
herausragende Leistungen in anderen Lebensbereichen einen Staatspreis des
Landes Nordrhein-Westfalen gestiftet. Der Staatspreis soll an Persönlichkeiten
verliehen werden, die dem Land Nordrhein-Westfalen durch Werdegang und Wirken
verbunden sind. Ihr Wirken muss wesentlich über den Rahmen örtlicher oder
regionaler Bedeutung hinausgehen.
2
Der Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen wird in der Regel jährlich
verliehen.
Die Gesamtsumme des Staatspreises wird auf 25 000 Euro festgesetzt. Der Preis
kann geteilt werden.
3
Für die Verleihung des Staatspreises gelten folgende Richtlinien:
3.1
Der Staatspreis wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Träger des
Staatspreises erhalten neben dem Geldpreis eine Verleihungsurkunde.
3.2
Der Staatspreis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist
ausgeschlossen.
3.3
Vorschläge zur Verleihung des Staatspreises können Träger des Staatspreises,
die Mitglieder der Landesregierung sowie die Präsidentin beziehungsweise der
Präsident des Landtags dem Ministerpräsidenten unterbreiten.
MBl. NRW. 2018 S. 536.