Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 6.12.2024


Erlass zur Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ Runderlass des Ministerpräsidenten

 

Erlass zur Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ Runderlass des Ministerpräsidenten

Erlass zur
Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“

Runderlass des Ministerpräsidenten

Vom 18. Dezember 2018

1.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18. Dezember 2018 für besondere Verdienste um Toleranz, Versöhnung zwischen den Kulturen und um das friedliche Miteinander der Religionen die „Mevlüde-Genç-Medaille“ gestiftet.

2.
Die „Mevlüde-Genç-Medaille“ wird an Einzelpersonen und/oder Gruppen verliehen, die sich im Besonderen um Toleranz und Versöhnung zwischen den Kulturen und ein friedliches Miteinander der Religionen in Nordrhein-Westfalen verdient gemacht haben.

3.

Die Medaille wird in der Regel jährlich verliehen und ist mit 10 000 Euro dotiert. Der Preis und damit das Preisgeld können geteilt werden. Neben der Medaille in einer Schatulle und dem Preisgeld erhalten die Preisträger eine Urkunde.

4.
Für die Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ gelten folgende Richtlinien:

4.1.
Die „Mevlüde-Genç-Medaille“ wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Empfänger erhalten neben der Medaille und dem Geldpreis eine Verleihungsurkunde.

4.2.
Die Verleihung wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen.

4.3.
Vorschläge zur Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ können die Mitglieder der Landesregierung sowie die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen dem Ministerpräsidenten unterbreiten.

Düsseldorf, den 18. Dezember 2018

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Armin  L a s c h e t

MBl. NRW. 2019 S. 2.