Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 6.12.2024
Erlass zur Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ Runderlass des Ministerpräsidenten
Erlass zur Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ Runderlass des Ministerpräsidenten
Erlass
zur
Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“
Runderlass des Ministerpräsidenten
Vom 18. Dezember 2018
1.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18. Dezember 2018 für
besondere Verdienste um Toleranz, Versöhnung zwischen den Kulturen und um das
friedliche Miteinander der Religionen die „Mevlüde-Genç-Medaille“ gestiftet.
2.
Die „Mevlüde-Genç-Medaille“ wird an Einzelpersonen und/oder Gruppen verliehen,
die sich im Besonderen um Toleranz und Versöhnung zwischen den Kulturen und ein
friedliches Miteinander der Religionen in Nordrhein-Westfalen verdient gemacht
haben.
3.
Die Medaille wird in der Regel jährlich verliehen und ist mit 10 000 Euro dotiert. Der Preis und damit das Preisgeld können geteilt werden. Neben der Medaille in einer Schatulle und dem Preisgeld erhalten die Preisträger eine Urkunde.
4.
Für die Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ gelten folgende Richtlinien:
4.1.
Die „Mevlüde-Genç-Medaille“ wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die
Empfänger erhalten neben der Medaille und dem Geldpreis eine
Verleihungsurkunde.
4.2.
Die Verleihung wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist
ausgeschlossen.
4.3.
Vorschläge zur Verleihung der „Mevlüde-Genç-Medaille“ können die Mitglieder der
Landesregierung sowie die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen dem
Ministerpräsidenten unterbreiten.
Düsseldorf, den 18. Dezember 2018
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin L a s c h e t
MBl. NRW. 2019 S. 2.