Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 6.12.2024
Erlass zur Zusammenführung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit dem Preis „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zum Preis „Internationaler Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“
Erlass zur Zusammenführung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit dem Preis „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zum Preis „Internationaler Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“
Erlass zur
Zusammenführung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa –
Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit dem
Preis „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zum Preis „Internationaler Preis
für
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“
Runderlass
des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und Chefs der Staatskanzlei
Vom 22. April 2024
1
Zur
Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste beim Engagement für Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit haben der Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Trägerverein „Internationaler
Demokratiepreis Bonn“ vereinbart, die beiden Preise „Einsatz für den
Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes
Nordrhein-Westfalen“ und „Internationaler Demokratiepreis Bonn“
zusammenzuführen zu dem neuen Preis „Internationaler Preis für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit Bonn“.
2
Mit
dem Preis wird eine lebende Person oder aktive Organisation ausgezeichnet, die
sich besonders um die Themen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verdient
gemacht hat beziehungsweise macht. Eine Verleihung an mehrere Preisträger ist
möglich. Preisträger müssen mit ihrem Wirken zur Stärkung und Verteidigung des
Demokratieprinzips und seiner Voraussetzungen sowie des Rechtsstaatsprinzips,
insbesondere der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte,
beigetragen haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Personen, deren Wirken
in Europa erfolgt beziehungsweise erfolgte. Eine Auszeichnung für andere als
die vorgenannten Verdienste ist nicht möglich. Eine wiederholte Preisvergabe an
Einzelpersonen oder Organisationen ist ausgeschlossen.
3
Der
Preis wird in der Regel jährlich verliehen. Die Preisträger erhalten eine
Urkunde, eine Medaille sowie ein Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro. Der Preis
und damit das Preisgeld kann geteilt werden.
4
Für
die Verleihung des Preises gelten folgende Voraussetzungen:
4.1
Der
Preis wird durch den für Europaangelegenheiten zuständigen Minister sowie durch
den Trägerverein „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ verliehen.
4.2
Vorschläge
zur Verleihung des Preises können die Mitglieder der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen, die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, die
Mitglieder des Kuratoriums des „Internationalen Preises für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit Bonn“ sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure
unterbreiten. Darüber hinaus kann jede natürliche oder juristische Person
Vorschläge einbringen.
Vorschläge
müssen schriftlich eingereicht werden und nachvollziehbar begründet sein. Die
Verleihung wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist
ausgeschlossen.
4.3
Über
die Auswahl der zu prämierenden Einzelperson oder Organisation berät eine
Findungskommission, die paritätisch von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
und dem Trägerverein besetzt wird.
4.4
Eine
wiederholte Preisvergabe an Einzelpersonen oder Organisationen ist
ausgeschlossen.
5
Dieser
Runderlass tritt am 3. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten
dieses Runderlasses tritt der Erlass zur Verleihung des Preises „Einsatz für
den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes
Nordrhein-Westfalen“ vom 3. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 376) außer Kraft.
Düsseldorf, den 22. April 2024
Nathanael Liminski
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
-
MBl. NRW. 2024 S. 528.