Historische SMBl. NRW.
Historisch: Führung des Landessiegels in abgewandelter Form durch Gutachterausschüsse für Grundstückswerte RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 2. 2. 1967 - Z B 2 - 9216
Historisch:
Führung des Landessiegels in abgewandelter Form durch Gutachterausschüsse für Grundstückswerte RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 2. 2. 1967 - Z B 2 - 9216
Führung des Landessiegels
in abgewandelter Form durch
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und
öffentliche Arbeiten
v. 2. 2. 1967 - Z B 2 - 9216
Im
Einvernehmen mit dem Innenminister gestatte ich den bei den kreisfreien Städten
und Landkreisen gebildeten und den bei einer amtsfreien Gemeinde oder einem Amt
widerruflich eingerichteten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte gemäß § 6
Abs. 2 i. Verb. mit § 5 Satz 2 der Verordnung über die Führung des
Landeswappens v. 16. Mai 1956 i. d. F. der Verordnung v. 30. September 1958 (GV. NW. S. 361 /SGV. NW. 113), das kleine Landessiegel in abgewandelter Form
zu führen. Als Inschrift im oberen Halbkreis bei Muster 7 und 8 zur Anlage der
o. g. Verordnung ist zu setzen:
der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Stadt ............
beim Landkreis ...........
bei dem Amt ............
Dienstsiegel,
die dieser Anforderung nicht entsprechen, dürfen nur noch bis zum 1. April 1967
weiter verwendet werden.
MBl. NRW. 1967 S. 405