Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.9.2024
Bekanntmachung der Führung des Landessiegels in abgewandelter Form durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Bekanntmachung der Führung des Landessiegels in abgewandelter Form durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Bekanntmachung
der Führung des Landessiegels in abgewandelter Form
durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
– I B 4 - 01.05.07 –
Vom 15. September 2022
Im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern habe ich gemäß § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 (GV. NRW. S. 163, ber. S. 177), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Juli 2022 (GV. NRW. S. 860) geändert worden ist, der öffentlich-rechtlichen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gestattet, das kleine Landessiegel gemäß Muster 4 der Anlage der Verordnung über die Führung des Landeswappens, in abgewandelter Form zu verwenden.
Düsseldorf, den 15. September 2022
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
MBl. NRW. 2022 S. 716.