Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung (§ 9 VV v.29.8.61).

 


Historisch: Gesetzesbereinigung; hier: Sammlung des bereinigten Landesrechts RdErl. d. Innenministers v. 1.8. 1959 — I B 1/15—20.69 ¹)

 

Historisch:

Gesetzesbereinigung; hier: Sammlung des bereinigten Landesrechts RdErl. d. Innenministers v. 1.8. 1959 — I B 1/15—20.69 ¹)

148. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1982 = MBl. NW. Nr. 24 einschl.)

1. 8. 59 (1)


Gesetzesbereinigung; hier: Sammlung des bereinigten Landesrechts

RdErl. d. Innenministers v. 1.8. 1959 — I B 1/15—20.69 ¹)

1. entfallen.

2. Zitierweise

Als Folge der Umstellung der Praxis in Verwaltung und Rechtsprechung auf die Sammlung des bereinigten Landesrechts wird sich im Laufe der Zeit von selbst ergeben, daß bei Anführung von Rechtsvorschriften nicht mehr die alte Fundstelle in den ursprünglichen Verkündungsblättern,. sondern die neue Fundstelle in der Sammlung des bereinigten Landesrechts angegeben wird. Um diese Entwicklung im Interesse beschleunigter Einführung der Sammlung und einer einheitlichen Praxis zu fördern, ordne ich hiermit im Einvernehmen mit allen Ressorts der Landesregierung an, daß die in der Sammlung neu bekanntgemachten Gesetze und Rechtsverordnungen von allen Behörden

des Landes nur noch mit ihrer Fundstelle in der Sammlung zitiert werden. Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend -zu verfahren.

Diese Zitierweise liegt bereits den Anmerkungen in der Sammlung und ab 1. Januar 1958 den Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zugrunde. Für die Zitierweise gilt folgendes Beispiel: „Landeswahiordnung vom 8. April.1954 (GS. NW. S. 34)".

Zitate mit einer Fundstelle aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen („GV. NW. S. ... ") sind hiernach nur noch bei solchen Vorschriften zulässig, die in den Jahrgängen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen ab 1957 veröffentlicht worden sind.

1141

') Bisher RdErl. v. 11.1.1958 (MBl. NW. S. 93); bei Herausgabe der Sammlung überarbeitet ') MBl. NW. 1980 S. 1409/10.