Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter RdErl. d. Innenministers v. 25. 1. 1962 — I C 2/17.10 —20 ¹)

 

Historisch:

Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter RdErl. d. Innenministers v. 25. 1. 1962 — I C 2/17.10 —20 ¹)

211. Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 15. 8. 1992 = MBl. NW. Nr. 50 einschl.) 25. 1. 62 (1) /


Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter

RdErl. d. Innenministers v. 25. 1. 1962 — I C 2/17.10 —20 ¹)

Auf Veranlassung der Justizminister/-senatoren der Länder ist die .Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter, Salzgitter-Bad, Am Pfingst-anger 2*. errichtet worden.

Sie bat die Aufgabe, die im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen der letzten Monate, insbesondere seit dem 13. August 1961, in Ost-Berlin und in der SBZ begangenen Gewaltakte, für deren Verfolgung keine örtliche Zuständigkeit in der Bundesrepublik besteht, zu erfassen, das darüber vorhandene Material zu sammeln und die notwendigen und zugänglichen Beweise zu sichern. Die der Zentralen Erfassungsstelle gestellte Aufgabe läßt sich nur durchführen, wenn alle Behörden des Bundes und der Länder, die von solchen Gewaltakten Kenntnis erhalten, diese registrieren, Zeugenanschriften und sonstige Beweismittel aktenkundig machen und die Zentrale Erfassungsstelle hiervon unterrichten. Solche Möglichkeiten werden sich im Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei den Durchgangswohnheimen für Flüchtlinge und den Vertriebenen- und Flüchtlingsämtern bieten.

Ich bitte daher alle Landesbehörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die Zentrale Erfassungsstelle zu unterstützen und ihren Ersuchen zu entsprechen.

2000

') MBl. NW. 1962 S. 346.

=) MBl. NW. 1965 S. 256. geändert durch Bek. v. 14. 7. 1970 (MBl. NW. 1970 S. 1217).

') MBl. NW. 1965 S. 726.