Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Errichtung eines Landesamtes für Agrarordnung Bek. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 19. 5. 1970 — I B 3 —a —01.03

 

Historisch:

Errichtung eines Landesamtes für Agrarordnung Bek. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 19. 5. 1970 — I B 3 —a —01.03

84. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 1. 11. 1971) / 19.5.70 (])

2001


Errichtung eines Landesamtes für Agrarordnung

Bek. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 19. 5. 1970 — I B 3 —a —01.03

Nach Artikel I des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Agrarordnung vom 7. April 1970 (GV. NW. S. '251 /SGV. NW. 7815) sind die beiden Landesämter für Flurbereinigung und Siedlung in Düsseldorf und Münster mit Wirkung vom 1. 4. 1970 zu einem Landesamt für Agrarordnung mit Sitz in Münster vereinigt worden. Das neue Landesamt nimmt die Aufgaben der bisherigen Landesämter Nordrhein und Westfalen für Flurbereinigung und Siedlung wahr. Es führt als Landesoberbehörde die Bezeichnung „Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen". Die bisherigen Ämter für Flurbereinigung und Siedlung führen die Bezeichnung „Amt für Agrarordnung".

Die Dienstkräfte des bisherigen Landesamtes Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung werden ihren Dienst am Sitz des Landesamtes für Agrarordnung in Münster fortsetzen, sobald die Unterbringungsvoraussetzungen geschaffen sind. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Rechenstelle für Flurbereinigung in Köln und das Katasterübergabebüro beim Amt für Agrarordnung in Bonn. Ebenfalls ausgenommen bleiben die Luftbildauswertung, die Reproduktion und Kartenherstellung sowie die Druckerei des bisherigen Landesamtes Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung.

Diese technischen Einrichtungen. werden in einer technischen Zentralstelle des Landesamtes zusammengefaßt. Sie führt die Bezeichnung „Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen Münster — Technische Zentralstelle —".

Die Technische Zentralstelle hat ihren Sitz in Köln und wird von einem technischen Dezernenten des Landesamtes geleitet. Die Teile der Technischen Zentralstelle, die ihren Sitz in Bonn und Düsseldorf haben, bleiben vorläufig an diesen Orten.

Beim Schriftverkehr bitte ich im einzelnen folgende Anschriften zu beachten:

1. Für das Landesamt selbst:

Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen 44 Münster

Windthorststraße 66.

2. Für den bis zur Unterbringung in' Münster vorläufig noch in Düsseldorf verbleibenden Teil des bisherigen Landesamtes Nordrhein: ' •

Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen Münster

4 Düsseldorf Tannenstraße 24.

3. Für die Technische Zentralstelle:

Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen Münster — Technische Zentralstelle —

5 Köln

Hülchrather Straße 12 a.