Historische SMBl. NRW.
Historisch: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –
Historisch:
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –
Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Bauen und Verkehr
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird die
Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in
privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen
Aufgabengebietes delegiert auf:
den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Ich behalte mir
vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen,
besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu
übernehmen.
Das Land ist
unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„ Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und
Verkehr, dieses vertreten durch….“
Dieser
Runderlass tritt mit Wirkung vom 21.12.2005 in Kraft.