Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 1.7.2011 (MBl. NRW. 2011 S. 246).

 


Historisch: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 5.10.2006 – I B 3 – 400 –

 

Historisch:

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 5.10.2006 – I B 3 – 400 –

Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Bauen und Verkehr

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
 v. 5.10.2006 – I B 3 – 400 –

1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung  des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:

1.1
den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,

1.2
das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen,

1.3
die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Münster,

1.4
die Bezirksregierungen.

2
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu übernehmen.

3
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„ Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, dieses vertreten durch….“

4
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 15.10.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt mein Runderlass vom 19.12.2005 - I B 3 -0102 - (MBl. NRW. 2006 S. 31) außer Kraft.

- MBl. NRW. 2006 S. 521