Historische SMBl. NRW.
Historisch: Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 26.7.2004 - 13 – ID. 1550.1 A –
Historisch:
Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 26.7.2004 - 13 – ID. 1550.1 A –
Beschaffung von
Dienstkraftfahrzeugen
RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
v. 26.7.2004 - 13 – ID. 1550.1 A –
(am 7.7.2005 MGFFI)
Das Vergabe- und Bestellverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vergabevorschriften und den für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen bestehenden Verwaltungsanordnungen, insbesondere zu „Beschaffungsliste und Bestellverfahren.“
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind Miet- bzw. Leasingfahrzeuge den Dienstkraftfahrzeugen gleichgesetzt.
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 4 der Kraftfahrzeugrichtlinien
übertrage ich die Befugnis, unter § 4 Abs. 2 Nrn. 1
bis 4 und Abs. 5 KfzR fallende Dienstkraftfahrzeuge
sowie die Kraftfahrzeuge nach Abs. 6 KfzR zu
beschaffen,
der Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, soweit es sich um
ihre Dienstkraftfahrzeuge handelt,
den Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz, soweit es sich um ihre
Dienstkraftfahrzeuge handelt,
dem Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, soweit es sich um
seine Dienstkraftfahrzeuge aus dem Geschäftsbereich des MWA handelt,
dem Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen, soweit es sich
um seine Dienstkraftfahrzeuge handelt.
Gleichzeitig tritt der RdErl. des
Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom
31.3.1999 (n.v.) – ID – 1550.1 A außer Kraft.