Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 28.9.2023
Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen RdErl. d. Innenministers v. 25.1.1990 -V B 1/51 - 09.15
Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen RdErl. d. Innenministers v. 25.1.1990 -V B 1/51 - 09.15
Anwendung
der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
für die Beschaffung und den Betrieb
von DV-Leistungen
RdErl. d. Innenministers v. 25.1.1990
-V B 1/51 - 09.15
Für die
Landesverwaltung hat der Finanzminister mit RdErl. v. 21.3.1989 (SMB1. NW. 20021)
im Rahmen des Vergabehandbuches für die Vergabe von Leistungen nach der VOL
(VHB-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) eingeführt,
die grundsätzlich bei allen Verträgen zu vereinbaren sind.
Ich bitte
sicherzustellen, dass auch bei Verträgen für die Beschaffung und den Betrieb
von DV-Leistungen, denen die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
zugrunde zu legen sind, im Vertragsmantel bzw. auf einem entsprechenden
Vorblatt die ZVB-NRW im Rang nach den Besonderen Vertragsbedingungen vereinbart
werden.
MBl. NRW. 1990 S. 337 .