Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen RdErl. d. Innenministers v. 25.1.1990 -V B 1/51 - 09.15

 

Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen RdErl. d. Innenministers v. 25.1.1990 -V B 1/51 - 09.15

Anwendung
der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
für die Beschaffung und den Betrieb
von DV-Leistungen
RdErl. d. Innenministers v. 25.1.1990 -V B 1/51 - 09.15

Für die Landesverwaltung hat der Finanzminister mit RdErl. v. 21.3.1989 (SMB1. NW. 20021) im Rahmen des Vergabehandbuches für die Vergabe von Leistungen nach der VOL (VHB-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) eingeführt, die grundsätzlich bei allen Verträgen zu vereinbaren sind.

Ich bitte sicherzustellen, dass auch bei Verträgen für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen, denen die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zugrunde zu legen sind, im Vertragsmantel bzw. auf einem entsprechenden Vorblatt die ZVB-NRW im Rang nach den Besonderen Vertragsbedingungen vereinbart werden.

MBl. NRW. 1990 S. 337.