Historische SMBl. NRW.
Historisch: Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Kauf) RdErl. d. Innenministers v. 9.9.1974 - I A 1/51 - 09.02
Historisch:
Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Kauf) RdErl. d. Innenministers v. 9.9.1974 - I A 1/51 - 09.02
Anwendung
der Besonderen Vertragsbedingungen
für den Kauf von EDV-Anlagen
und -Geräten (BVB-Kauf)
RdErl.
d. Innenministers v. 9.9.1974 - I A 1/51 - 09.02
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Nach § 4 Abs. 2 ADV-Organisationsgesetz - ADVG NW - vom 12. Februar 1974 (GV. NW. S. 66/SGV. NW. 2006) bedarf die Beschaffung von Datenverarbeitungssystemen
einschließlich peripherer Geräte sowie von Datenerfassungsgeräten und
Einrichtungen zur Datenfernübertragung für die Landesverwaltung und die
Gesamthochschulen, wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen meiner
Zustimmung.
Ich werde künftig dem Ankauf von DV-Anlagen und -Geräten aller Art
grundsätzlich nur dann zustimmen können, wenn dem Vertrag die BVB-Kauf zugrunde
gelegt werden.
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Die Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten
sind von der Koordinierungs- und Beratungsstelle für die EDV in der
Bundesverwaltung in Abstimmung mit dem Kooperationsausschuss ADV
Bund/Länder/Kommunaler Bereich erarbeitet worden. Sie wurden im GMB1. 1974 Nr.
19 S. 326 ff. und als Beilage Nr. 15 zum Bundesanzeiger 1974 veröffentlicht.
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Es liegt im Interesse der gesamten öffentlichen Verwaltung, dass durch die
Anwendung der ’Besonderen Vertragsbedingungen’ beim Kauf von EDV-Anlagen und
-Geräten den Herstellern gegenüber eine einheitliche Vertragspolitik betrieben
wird. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts wird deshalb empfohlen, die Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf
von EDV-Anlagen und -Geräten ebenfalls anzuwenden.
Im Einvernehmen
mit dem Chef der Staatskanzlei, Finanzminister, Kultusminister, Minister für
Wissenschaft und Forschung, Justizminister, Minister für Arbeit, Gesundheit und
Soziales, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und dem Minister für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.