Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Pflege von DV-Programmen (BVB-Pflege) RdErl. d. Innenministers v. 3.4.1980 -I A 1/51 - 09.05

 

Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Pflege von DV-Programmen (BVB-Pflege) RdErl. d. Innenministers v. 3.4.1980 -I A 1/51 - 09.05

Anwendung
der Besonderen Vertragsbedingungen
für die Pflege von DV-Programmen
(BVB-Pflege)
RdErl. d. Innenministers v. 3.4.1980 -I A 1/51 - 09.05

1
Nach den Besonderen Vertragsbedingungen für die Miete (BVB-Miete), den Kauf (BVB-Kauf) und die Wartung (BVB-Wartung) von EDV-Anlagen und -Geräten sowie die Überlassung von DV-Programmen (BVB-Überlassung) hat der Interministerielle Ausschuss zur Koordinierung der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung (IMKA) in Abstimmung mit dem Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich nunmehr auch Besondere Vertragsbedingungen für die Pflege von DV-Programmen (BVB-Pflege) erarbeitet. Sie stellen eine Ergänzung der in der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) enthaltenen Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) dar und modifizieren die VOL/B für den Bereich der automatisierten Datenverarbeitung.

2
Die BVB-Pflege sind für die Landesverwaltung anzuwenden, wenn Programme für EDV-Anlagen und -Geräte nicht nach anderen Besonderen Vertragsbedingungen, z. B. nach den BVB-Miete oder als befristet überlassene Programme nach den BVB-Überlassung, einer Pflege (insbesondere Mängelbeseitigung, Programmänderung) unterliegen.

3
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen Verwaltung empfohlen, bei Vertragsabschlüssen ebenfalls die BVB-Pflege zugrunde zu legen.

4
Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Pflege von Programmen (BVB-Pflege) sind im GMB1. 1979 Nr. 35 S. 713 ff. sowie als Beilage Nr. 41/79 zum Bundesanzeiger Nr. 239 a vom 21.12.1979 veröffentlicht worden.

Im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, Finanzminister, Justizminister, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kultusminister, Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Minister für Bundesangelegenheiten.

MBl. NRW. 1980 S. 898.