Historische SMBl. NRW.
Historisch: Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) RdErl. d. Innenministers v. 18.4.1986 -I A 1/51 - 09.06
Historisch:
Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) RdErl. d. Innenministers v. 18.4.1986 -I A 1/51 - 09.06
Anwendung der Besonderen
Vertragsbedingungen für das Erstellen von
DV-Programmen (BVB-Erstellung)
RdErl.
d. Innenministers v. 18.4.1986 -I A 1/51 - 09.06
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Nach den Besonderen Vertragsbedingungen für die Miete (BVB-Miete), den Kauf (BVB-Kauf)
und die Wartung (BVB-Wartung) von EDV-Anlagen und -Geräten sowie die
Überlassung von DV-Programmen (BVB-Überlassung) und die Pflege von
DV-Programmen (BVB-Pflege) hat der Interministerielle Ausschuss zur
Koordinierung der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung (IMKA) im
Einvernehmen mit dem Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich
nunmehr auch Besondere Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen
(BVB-Erstellung) erarbeitet.
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Die BVB-Erstellung sind eine Ergänzung der in der Verdingungsordnung für
Leistungen -ausgenommen Bauleistungen - (VOL) enthaltenen Allgemeinen
Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und modifizieren die
VOL/B für den Bereich der automatisierten Datenverarbeitung. Die Besonderen Vertragsbedingungen
sind „Ergänzende Vertragsbedingungen" im Sinne von § 9 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1
VOL/A .
Die BVB-Erstellung sind für die Landesverwaltung anzuwenden, wenn Programme und
Programmdokumentationen für DV-Anlagen und -Geräte nach den individuellen Strukturen
und Anforderungen des Auftraggebers gegen Vergütung neu geschaffen werden.
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Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes
unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
wird im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen
Verwaltung empfohlen, bei Vertragsabschlüssen ebenfalls die BVB-Erstellung
zugrunde zu legen.
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Die Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen
(BVB-Erstellung) sind im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 3 vom 21. 1. 1986, S.
25 ff. und als Beilage Nr. 13 a zum Bundesanzeiger Nr. 13 vom 21.1.1986
veröffentlicht worden.
Im Einvernehmen
mit dem Ministerpräsidenten, Finanzminister, Justizminister, Kultusminister,
Minister für Wissenschaft und Forschung, Minister für Arbeit, Gesundheit und
Soziales, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Minister für
Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Minister für Stadtentwicklung, Wohnen
und Verkehr und Minister für Bundesangelegenheiten.
MBl. NRW. 1988 S. 620 .