Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 19.11.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 846).

 


Historisch: Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) RdErl. d. Innenministers v. 18.4.1986 -I A 1/51 - 09.06

 

Historisch:

Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) RdErl. d. Innenministers v. 18.4.1986 -I A 1/51 - 09.06

Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von
DV-Programmen (BVB-Erstellung)

RdErl. d. Innenministers v. 18.4.1986 -I A 1/51 - 09.06

1
Nach den Besonderen Vertragsbedingungen für die Miete (BVB-Miete), den Kauf (BVB-Kauf) und die Wartung (BVB-Wartung) von EDV-Anlagen und -Geräten sowie die Überlassung von DV-Programmen (BVB-Überlassung) und die Pflege von DV-Programmen (BVB-Pflege) hat der Interministerielle Ausschuss zur Koordinierung der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung (IMKA) im Einvernehmen mit dem Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich nunmehr auch Besondere Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) erarbeitet.

2
Die BVB-Erstellung sind eine Ergänzung der in der Verdingungsordnung für Leistungen -ausgenommen Bauleistungen - (VOL) enthaltenen Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und modifizieren die VOL/B für den Bereich der automatisierten Datenverarbeitung. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind „Ergänzende Vertragsbedingungen" im Sinne von § 9 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A .
Die BVB-Erstellung sind für die Landesverwaltung anzuwenden, wenn Programme und Programmdokumentationen für DV-Anlagen und -Geräte nach den individuellen Strukturen und Anforderungen des Auftraggebers gegen Vergütung neu geschaffen werden.

3
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen Verwaltung empfohlen, bei Vertragsabschlüssen ebenfalls die BVB-Erstellung zugrunde zu legen.

4
Die Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) sind im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 3 vom 21. 1. 1986, S. 25 ff. und als Beilage Nr. 13 a zum Bundesanzeiger Nr. 13 vom 21.1.1986 veröffentlicht worden.

Im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, Finanzminister, Justizminister, Kultusminister, Minister für Wissenschaft und Forschung, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und Minister für Bundesangelegenheiten.

MBl. NRW. 1988 S. 620.