Historische SMBl. NRW.
Historisch: Richtlinie über die Anwendung von IT-Standards im Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW (IT-Standardisierungsrichtlinie) RdErl. d. Innenministeriums v. 27.6.2005 – 55-24.06.00-2039 –
Historisch:
Richtlinie über die Anwendung von IT-Standards im Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW (IT-Standardisierungsrichtlinie) RdErl. d. Innenministeriums v. 27.6.2005 – 55-24.06.00-2039 –
Richtlinie
über die Anwendung von IT-Standards
im Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW
(IT-Standardisierungsrichtlinie)
RdErl. d. Innenministeriums v. 27.6.2005
– 55-24.06.00-2039 –
Gegenstand und Geltungsbereich
Landesbetriebe können von dieser Richtlinie abweichen, sofern sie für Auftraggeber tätig werden, die nicht dem Geschäftsbereich des Innenministeriums angehören. Hierbei sind Art und Umfang der Abweichungen auf konkrete Aufträge und Projekte zu beschränken.
Ansonsten kann von den Regelungen dieser Richtlinie nur in
begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung hierüber behält
sich das Innenministerium vor.
Definition und Ziele
Unter „IT-Standards“ sind grundlegende Techniken (Protokolle, Schnittstellen, Daten- und Austauschformate, Methoden), konkrete Anwendungsprogramme, sowie Hard- und Softwareprodukte im Sinne der Vereinheitlichung und Kompatibilität der Informationstechnik zu verstehen.
IT-Standards sollen offen und möglichst hersteller- und produktneutral sein. Grundsätzlich sollte die Festlegung von IT-Standards auf der Ebene offener Protokolle, Schnittstellen und Formate stattfinden. Ist eine Standardisierung nur auf der Ebene von Produkten möglich, sind Open-Source-Produkte und kommerzielle Produkte als gleichberechtigt zu betrachten.
Mit der Festlegung von IT-Standards werden die Ziele
verfolgt, die Wirtschaftlichkeit der IT-Infrastruktur zu verbessern, die
Sicherheit von E-Government- und IT-Verfahren zu gewährleisten und die
IT-Infrastruktur, wo es möglich ist, zu vereinheitlichen.
Handhabung und Fortschreibung
Zur Unterstützung des
Innenministeriums bei dieser Aufgabe wird unter der Leitung des
Innenministeriums ein Expertenteam eingerichtet, das sich aus IT-Experten des
Innenministeriums und der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen
zusammensetzt.
Das Innenministerium kann die
Geschäftsführung dieses Expertenteams an ein Landesrechenzentrum (Gemeinsames
Gebietsrechenzentrum oder Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik)
delegieren.
Die Durchführung von Tests,
Probebetrieben und Pilotierungen im Rahmen einer Evaluation kann das
Expertenteam in Abstimmung mit dem Innenministerium an eine Behörde des
Geschäftsbereichs oder an ein Landesrechenzentrum delegieren.
Die jeweils aktuelle Version des Dokumentes „IT-Standards im
Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW“ gilt verbindlich ab dem Tag ihrer
Veröffentlichung im Intranet des Innenministeriums. Sind zwecks Übergang auf
einen neuen Standard Migrationsfristen vorgesehen, so ist der jeweils neue
Standard spätestens nach Ablauf der Migrationsfrist verbindlich anzuwenden.
Klassifizierung
Obligatorische Standards
Konkurrierende Standards können nebeneinander obligatorisch sein, wenn sich die Anwendungsschwerpunkte deutlich unterscheiden. In solchen Fällen ist der für die jeweilige Anwendung am besten geeignete Standard anzuwenden.
Wenn obligatorische und empfohlene bzw. unter Beobachtung
stehende Standards nebeneinander existieren, sollen die empfohlenen bzw. unter
Beobachtung stehenden Standards nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet
werden.
Empfohlene Standards
Konkurrierende Standards können nebeneinander empfohlen sein, wenn sich die Anwendungsschwerpunkte deutlich unterscheiden. In solchen Fällen ist der für die jeweilige Anwendung am besten geeignete Standard anzuwenden.
Wenn empfohlene und unter Beobachtung stehende Standards
nebeneinander existieren, sollen die unter Beobachtung stehenden Standards nur
in begründeten Ausnahmen angewendet werden.
Standards unter Beobachtung
Lebenszyklen
Weiße Liste
I
Graue Liste
Schwarze Liste
Übergänge
Schlussbestimmungen
Anlagen: