Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024


Zusammenlegung der Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 27.2.2002

 

Zusammenlegung der Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 27.2.2002

Zusammenlegung der Bauabteilungen
der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 27.2.2002

1.
Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (Bauabteilung) werden zum 01.März 2002 auf die Oberfinanzdirektion Münster übertragen.
2.
Die Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster werden zu einer Bauabteilung in der Oberfinanzdirektion Münster zusammengefasst.
3.
Die Bauabteilung untersteht der Dienstaufsicht des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und das Bundesministerium für Verteidigung die Fachaufsicht über die Bauabteilung.


Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

MBl. NRW. 2002 S. 416.