Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Zusammenlegung der Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 27.2.2002
Zusammenlegung der Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 27.2.2002
Zusammenlegung der Bauabteilungen
der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 27.2.2002
1.
Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des
Finanzverwaltungsgesetzes (Bauabteilung) werden zum 01.März 2002 auf die
Oberfinanzdirektion Münster übertragen.
2.
Die Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster werden zu
einer Bauabteilung in der Oberfinanzdirektion Münster zusammengefasst.
3.
Die Bauabteilung untersteht der Dienstaufsicht des Ministeriums für Städtebau
und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen ihrer
fachlichen Zuständigkeit haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen und das Bundesministerium für Verteidigung die Fachaufsicht über
die Bauabteilung.
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen