Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Landesinstitut für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen v. 9. 11. 1995-1 C 3-010l ¹)

 

Historisch:

Landesinstitut für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen v. 9. 11. 1995-1 C 3-010l ¹)

231. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1996 = MB1. NW. Nr. 18 einschl.)

9. 11. 95 (1) l


Landesinstitut für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Ministeriums für Bauen
und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen
v. 9. 11. 1995-1 C 3-010l ¹)

1 Das Landesinstitut für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (LB) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 14 des Landesor-ganisationsgesetzes vom 10. 7. 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. 12. 1994 (GV. NW. S. 1114) - SGV. NW. 2005 - im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung besteht seit dem 1. 11. 1972 (ehemalige Bezeichnungen „Zentrale Planungsstelle zur Rationalisierung von. Landesbauten Nordrhein-Westfalen" bzw. „Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung").

2 Die Dienststelle hat ihren Hauptsitz in Aachen, eine Außenstelle besteht in Dortmund.

3 Die Dienst- und .Fachaufsicht über das LB führt das Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen.

4 Dem LB obliegen die Aufgaben:

4.1 Vorbereitung der Grundsatzentscheidungen des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wahrnehmung seiner Leitungsund Aufsichtsfunktion,

4.2 Baufachliche Begleitung der Wohnungsbauförderung,

4.3 Erarbeitung von Arbeits- und Methodenhilfen für den Geschäftsbereich des MBW, insbesondere für die Aufgabenerledigung der Staatlichen Bauverwaltung,

4.4 Untersuchungen und Entwicklungen in den Bereichen Bauherrenaufgaben, Bauplanung und Baukosten, Bautechnik und Technische Gebäudeausrüstung,

4.5 Förderung erneuerbarer Energien. und rationeller Energieverwendung,

4.6 Koordinierungsstelle der . Betriebsüberwachungs-gruppen der Staatlichen Bauverwaltung,

4.7 Zentralstelle für die Datenverarbeitung der Staatlichen Bauverwaltung.

5 Das LB verfolgt hierbei insbesondere die Ziele des kostensparenden ökologischen und energiesparenden Bauens.

6 Das LB steht unter der Leitung einer Direktorin oder eines Direktors des Landesinstituts für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gliedert sich in Abteilungen. Die Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen ergibt sich aus dem Geschäfts-verteilungsplan, der vom LB nach dem vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten Organisationsplan zu erstellen ist.

2005

') MBL NW. 1995 S. 1692. ') MBL NW. 1996 S. 356.