Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Errichtung der Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - I.1-0100 – v. 4.10.2005
Errichtung der Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - I.1-0100 – v. 4.10.2005
Errichtung der Einrichtung
UNESCO-Welterbestätte Schlösser
Augustusburg und Falkenlust in Brühl
Bek. d. Ministeriums für
Bauen und Verkehr
- I.1-0100 – v. 4.10.2005
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird mit sofortiger Wirkung
die Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in
Brühl gem. § 14 Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 421) - SGV.
NRW. 2005 - errichtet.
Sie hat ihren Sitz in Brühl.
Die Einrichtung hat die Aufgabe und Verpflichtung, die Schlösser Augustusburg
und Falkenlust in Brühl, die als früheste bedeutende Schöpfung des Rokokostils
in Deutschland einschließlich des barocken Gartenparterres von der UNESCO in
die Liste des Kultur- und Naturerbes der Menschheit aufgenommen wurde, zu
verwalten und für die nachfolgenden Generationen zu bewahren, sie gleichzeitig
der Öffentlichkeit im Rahmen einer schonenden und denkmalgerechten - vorrangig
musealen - Nutzung zu öffnen und das Wissen über die Schlösser sowie die
Garten- und Parkanlagen zu vermitteln.
Die Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in
Brühl untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Bauen zuständigen
Ministeriums.
Die in eigener
Aufgabenwahrnehmung zu erreichenden Ziele werden zwischen dem für Bauen
zuständigen Ministerium und der Leiterin oder dem Leiter der Einrichtung im
Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gemeinsam
festgelegt.
MBl. NRW. 2005 S. 1212