Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch RdErl. v. 15.7.2009 (MBl. NRW. 2009 S.370).
Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 15.7.2008
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 15.7.2008
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 15.7.2008
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des
Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen
für den
höheren Dienst |
68 Euro |
gehobenen Dienst |
53 Euro |
mittleren Dienst |
43 Euro |
einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums
vom 1.8.2007 (MBl. NRW. S. 502) wird hiermit
aufgehoben.
MBl. NRW. 2008 S. 390
Anlagen: