Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch RdErl. v. 22.7.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 666.).
Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 20.7.2009
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst |
69 Euro |
gehobenen Dienst |
54 Euro |
mittleren Dienst |
44 Euro |
einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums vom 15.7.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 390) wird hiermit aufgehoben.
MBl. NRW. 2009 S. 370
Anlagen: