Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 22.7.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 666.).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 20.7.2009

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

69 Euro

gehobenen Dienst

54 Euro

mittleren Dienst

44 Euro

einfachen Dienst

33 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. des Innenministeriums vom 15.7.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 390) wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW. 2009 S. 370


Anlagen: