Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 20.6.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 528).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 1.7.2011

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 1.7.2011

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren


RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
v. 1.7.2011

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

72 Euro

gehobenen Dienst

56 Euro

mittleren Dienst

46 Euro

einfachen Dienst

34 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 22.7.2010 (MBl. NRW. S. 666) wird hiermit aufgehoben.

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf   J ä g e r

MBl. NRW. 2011 S. 241.


Anlagen: