Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 1.8.2007 (MBl.NRW. S. 502).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005 - 56-36.08.09 -

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005 - 56-36.08.09 -

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005
- 56-36.08.09 -

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind auf der Basis des Zahlenmaterials für das Jahr 2004 neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst                        66 Euro

gehobenen Dienst                   51 Euro

mittleren Dienst                      41 Euro

einfachen Dienst                     31 Euro.

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt. Die Kosten je Arbeitsstunde für das Jahr 2004 liegen bei allen Laufbahngruppen unterhalb der Sätze, die für das Jahr 2003 ermittelt wurden. Dies begründet sich in der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit wie auch der Streichung des Urlaubsgeldes und der Kürzung der jährlichen Sonderzuwendung (jetzt: Sonderzahlung) bei den Beamtinnen und Beamten.

MBl. NRW. 2005 S. 1317


Anlagen: