Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Personalentwicklungskonzept für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403 - 59.03.04 - v. 16.12.2011

 

Personalentwicklungskonzept für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403 - 59.03.04 - v. 16.12.2011

Personalentwicklungskonzept für Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte des höheren Dienstes

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403 - 59.03.04 -
v. 16.12.2011

Das „Eckpunktepapier Personalentwicklung PVB hD - Grundsätze für die Besetzung von Führungsfunktionen in den Besoldungsgruppen A 15 und A 16“ (Anlage) bildet für die Beamtinnen und Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes im Bereich der Polizei transparent einen idealtypischen Karriereverlauf ab, an dessen Ende das Erreichen einer herausgehobenen Führungsfunktion in der Besoldungsgruppe A 15 oder A 16 stehen kann.

Nach dem vorliegenden Eckpunktepapier ist das Erreichen herausgehobener Führungspositionen in den Besoldungsgruppen A 15 und A 16 grundsätzlich von drei Voraussetzungen abhängig:

-  einer überdurchschnittlichen Beurteilung,

-   nachgewiesener Verwendungsbreite in näher beschriebenen Bereichen,

-   dem Absolvieren einschlägiger verhaltensorientierter Fortbildungen.

Hinsichtlich der erwarteten Verwendungsbreite beschreibt das Eckpunktepapier verschiedene Stationen, die eine Bewerberin/ein Bewerber auf dem Weg zu einer Funktion der Besoldungsstufen A 15 und A 16 durchlaufen haben sollte.

Herausgehobene Funktionen alter Art vor der derzeit gültigen Funktionszuordnung sind in Relation zu den im Eckpunktepapier genannten und erwarteten Verwendungen als gleichwertig zu bewerten. Dies gilt ebenfalls für Behördenorganisationen vor dem Inkrafttreten der beiden Polizeiorganisationsgesetze I und II.

Für den Nachweis von verhaltensorientierter Fortbildung ist über die Nutzung des polizeiinternen Angebots hinaus im Rahmen der verfügbaren freien Kapazitäten zusätzlich die Inanspruchnahme von vergleichbaren Fortbildungsmaßnahmen der Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen in Herne ausdrücklich gewollt. Da die bestehenden Kapazitäten dem durch diesen Erlass ausgelösten Bedarf zumindest in der Übergangsphase nicht entsprechen dürften, werden zusätzliche Angebote durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP) und die Fortbildungsakademie vorbereitet und erstellt.

Mit Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, die ggf. ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 vor ihrer Zurruhesetzung nicht erreichen werden, sind auf Wunsch vor Ort und durch das LAFP individuelle Verwendungsgespräche zu führen.

MBl. NRW. 2012 S. 47.


Anlagen: