Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61)

 


Historisch: Besoldung, Vergütung und Entlohnung — LBV: Aufgaben und Änderungsdienst RdErl. d. Innenministers v. 10. 12. 1969 — I A 4 / 15—20.96¹)

 

Historisch:

Besoldung, Vergütung und Entlohnung — LBV: Aufgaben und Änderungsdienst RdErl. d. Innenministers v. 10. 12. 1969 — I A 4 / 15—20.96¹)

138. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 7.1980 = MB1. NW. Nr. 61 einschl.) 10. 12. 69 (1)


Besoldung,  Vergütung und Entlohnung — LBV:  Aufgaben und Änderungsdienst

RdErl. d. Innenministers v. 10. 12. 1969 —  I A 4 / 15—20.96¹)

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung fuhrt zur Zeit bei der Nachversicherung eines Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich die Nachentrichtung von Beiträgen durch. Die Entscheidung, ob1 für einen ausgeschiedenen Beamten die Nachversicherung durchzuführen oder eine Aufschubbescheinigung zu erteilen ist, trifft nach der bisherigen Zuständigkeitsregelung die jeweils zuständige personalaktenfahrende Dienststelle.

Um zu gewährleisten, daß in Zukunft bei der Nachversicherung von ausgeschiedenen Beamten einheitlich verfahren wird, werden dem Landesamt für Besoldung und Versorgung mit Wirkung vom I. l. 1970 auch die Entscheidungsbefugnisse, die zur Zeit noch von den 'personalaktenführenden Dienststellen auf dem Gebiet der Nachversicherung wahrgenommen werden, übertragen.

Ich bitte sicherzustellen, daß dem Landesamt für Besoldung und Versorgung rechtzeitig das Ausscheiden von Beamten mitgeteilt wird. Sofern der Beamte vor dem 1.3. 1957 ausgeschieden ist, sind die Personalakten der Mitteilung beizufügen.

Dieser Runderlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen Landesministern.

') MBI. NW. 1970 S. 12, geändert durch RdErl. v. 18. 4. 1975 (MBJ. NW. 1975 S. 883).