Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024


Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich Bek. d. Finanzministeriums v. 31.5.2006 - B 2108 – 13.3 – IV 2 -

 

Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich Bek. d. Finanzministeriums v. 31.5.2006 - B 2108 – 13.3 – IV 2 -

Besoldungsdurchschnitt
für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen
sowie für den Fachhochschulbereich

Bek. d. Finanzministeriums v. 31.5.2006
- B 2108 – 13.3 – IV 2 -

Aufgrund des § 13 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) wird bekannt gemacht:

Der Besoldungsdurchschnitt (§ 13 Abs. 1 LBesG) beträgt als Folge der Absenkung der Sonderzahlung (Art. 2 § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 2006) ab dem Jahr 2006 für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen 72.572 Euro sowie im Fachhochschulbreich 58.832 Euro.

MBl. NRW. 2006 S. 342