Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich Bek. d. Finanzministeriums v. 31.5.2006 - B 2108 – 13.3 – IV 2 -
Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich Bek. d. Finanzministeriums v. 31.5.2006 - B 2108 – 13.3 – IV 2 -
Besoldungsdurchschnitt
für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen
sowie für den Fachhochschulbereich
Bek. d. Finanzministeriums v. 31.5.2006
- B 2108 – 13.3 – IV 2 -
Aufgrund des § 13 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) wird bekannt gemacht:
Der Besoldungsdurchschnitt (§ 13 Abs. 1 LBesG) beträgt als Folge der Absenkung der Sonderzahlung (Art. 2 § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 2006) ab dem Jahr 2006 für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen 72.572 Euro sowie im Fachhochschulbreich 58.832 Euro.
MBl. NRW. 2006 S. 342