Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IA1 – 7.9 v. 31.7.2000
Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IA1 – 7.9 v. 31.7.2000
Genehmigung von Dienstreisen der
Leiterinnen und Leiter
von Behörden und Einrichtungen und ihrer Beschäftigten
im Geschäftsbereich des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IA1 – 7.9
v. 31.7.2000
Die
Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten sowie die Direktoren der
Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte - Höhere Forstbehörden -werden
ermächtigt, Inlandsdienstreisen und Auslandsdienstreisen ihrer Beschäftigten,
die meiner Dienstaufsicht unterstehen, im obigen Umfang zu genehmigen.
Von
diesen Ermächtigungen darf nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes und
unter Beachtung des Sparsamkeitsgrundsatzes in dem dienstlich unumgänglich
notwendigen Umfang im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel Gebrauch gemacht
werden.