Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Ergänzungserlass zu den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten
Ergänzungserlass zu den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten
Ergänzungserlass
zu den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums der Finanzen und
des Ministeriums des Innern
Vom 6. Dezember 2023
1
Die
obersten Landesbehörden können ab dem 1. Januar 2024 für ihren Geschäftsbereich
von den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten vom 28. Oktober 1969 (MBI. NRW. S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung abweichende
Bestimmungen erlassen. Das Einholen einer Zustimmung nach Nummer 4.2 und 4.3
der Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten durch das
Ministerium der Finanzen und das Ministerium des Innern ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsvorbehalt ist zu beachten.
2
Dieser
Runderlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember
2024 außer Kraft.
MBl. NRW. 2023 S. 1420.