Historische SMBl. NRW.
Historisch: Wahrnehmung der Wirtschaftsverwaltungsaufgaben für Polizeieinrichtungen ohne eigene Wirtschaftsverwaltung RdErl. d. Innenministeriums v. 3. 4. 1996 -IVB2-5014¹)
Historisch:
Wahrnehmung der Wirtschaftsverwaltungsaufgaben für Polizeieinrichtungen ohne eigene Wirtschaftsverwaltung RdErl. d. Innenministeriums v. 3. 4. 1996 -IVB2-5014¹)
232. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 6.1996 = MBl. NW. Nr. 31 einschl.)
3. 4. 96 (1)
Wahrnehmung der Wirtschaftsverwaltungsaufgaben
für Polizeieinrichtungen ohne eigene Wirtschaftsverwaltung
RdErl. d. Innenministeriums v. 3. 4. 1996 -IVB2-5014¹)
l Die Wirtschaftsverwaltungsaufgaben werden wahrgenommen für
1.1 das Polizeiausbildungsinstitut Seim
durch die Direktion für Ausbildung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
1.2 die Landespolizeischule für Diensthundführer Schloß Holte-Stukenbrock
durch das Polizeiausbildungsinstitut „Erich Klause-ner" Schloß Holte-Stukenbrock
1.3 die Direktion für Ausbildung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
für eine Übergangszeit durch das Polizeifortbildungsinstitut „Carl Severing" Münster, sofern es sich um Aufgäben des Werbe- und Auswahldienstes handelt.
2 Unberührt bleiben
2.1 die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Zentralen Polizeitechnischen Dienste des Landes NW für den Fall zentraler Beschaffungen, durch die Direktion für "Ausbildung der Polizei des Landes . Nordrhein-Westfalen für Beschaffungen für die Polizeiausbildungsinstitute und
2.2 die Wirtschaftsverwaltungsaufgaben der zuständigen Bekleidurigslieferstellen.
3 In allen Wirtschaftsverwaltungsangelegenheiten, die die Polizeieinrichtungen ohne eigene Wirtschaftsverwaltung betreffen, sind die mit der Wahrnehmung der Wirtschaftsverwaltungsaufgaben beauftragten Stellen zu beteiligen.
20500
') MBL NW. 1998 S. 625.