Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Ermächtigung zur Erteilung von Verwarnungen durch die Wasserschutzpolizei bei Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes RdErl. d. Innenministers v. 1.3.1990 -IV A2-2561/1

 

Ermächtigung zur Erteilung von Verwarnungen durch die Wasserschutzpolizei bei Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes RdErl. d. Innenministers v. 1.3.1990 -IV A2-2561/1

Ermächtigung zur Erteilung von Verwarnungen
durch die Wasserschutzpolizei bei Zuwiderhandlungen
gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes
RdErl. d. Innenministers v. 1.3.1990 -IV A2-2561/1

1
Im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr ermächtige ich hiermit die Polizeivollzugsbeamten bei dem Polizeipräsidenten der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen zur Erteilung von Verwarnungen unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes (§ 58 Abs. l OWiG) bei Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes.

2
Werden in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Verkehr spezielle Richtlinien in Form eines Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs für Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen erlassen, ist hiernach zu verfahren.

3
Die in meinem RdErl. v. 1. 10. 1987 (SMB1. NW. 20510) „Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei" erteilten generellenWeisungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gelten entsprechend.

MBl. NRW. 1990 S. 379