Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61)

 


Historisch: Vordrucke „Vorladung" und „Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung" RdErl. d. Innenministeriums v. 4. 3. 1994 -IV D l-514l¹)

 

Historisch:

Vordrucke „Vorladung" und „Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung" RdErl. d. Innenministeriums v. 4. 3. 1994 -IV D l-514l¹)

220. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 4. 1994 = MBl. NW. Nr. 23 einschl.)

 

                                                                            


Vordrucke „Vorladung" und
„Vorladung zur erkennungsdienstlichen
Behandlung"

RdErl. d. Innenministeriums v. 4. 3. 1994 -IV D l-514l¹)

Für die schriftliche Vorladung von Personen durch die Polizei führe ich landeseinheitlich die folgenden Vordrucke ein:

Anlagen la-c

1. Vorladung zur Vernehmung

Dieser Vordruck ist zur Vorladung von Zeugen, Betroffenen und Beschuldigten zu verwenden.

Anlagen 2a-c

2. Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

Dieser Vordruck ist für Vorladungen zu erkennungsdienstlichen Behandlungen nach dem Strafprozeßoder dem Polizeirecht zu verwenden.

3. Die Vordrucke werden auf der Grundlage der verbindlichen Druckvorlage von den Behörden mit den Behördenangaben versehen (in der Anlage kursiv gedruckt) und selbständig beschafft. Die Vordrucke können bei vorhandener ADV-Ausstattung durch das System erstellt werden. Bei der Beschaffung als Vordruck sind die Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrungen auf der Rückseite der Vordrucke aufzudrucken.

4. Vorhandene Restbestände der bisher gebräuchlichen Vordrucke sind aufzubrauchen.

4. 3. 94 (1)

20510

') MBl. NW. 1994 S. 430.


Anlagen: