Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Vordruck zur Personenfahndung - NW Pol KP 21 und 24 - RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.1995 - IV D 1 - 6330/6434/5141
Vordruck zur Personenfahndung - NW Pol KP 21 und 24 - RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.1995 - IV D 1 - 6330/6434/5141
Vordruck zur
Personenfahndung
- NW Pol KP 21 und 24 -
RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.1995 -
IV D 1 - 6330/6434/5141
1
Für die Ausschreibungs- und Löschungsanträge im Rahmen der Personenfahndung und
der polizeilichen Beobachtung sind Vordrucke NW Pol KP 21 und 24 entsprechend
den PDV 384.1 und 384.2 zu verwenden. Für die Fahndung nach vermissten Personen
gelten die Vorschriften der PDV 389. Die Vordrucke - einschließlich
Ausfüllanleitung - werden durch die Vordruckkommission des Landes
Nordrhein-Westfalen konzipiert.
2
Das Ausfüllen der Vordrucke ergibt sich aus der Ausfüllanleitung.
3
Die Vordrucke werden durch die Zentralen Polizeitechnischen Dienste NRW für
alle Behörden zentral beschafft. Der Jahresbedarf ist den Zentralen
Polizeitechnischen Diensten zum 1.10. eines Jahres wie folgt zu melden:
3.1
Die Polizeibehörden teilen ihren Bedarf unmittelbar mit.
3.2
Den Jahresbedarf der Justizbehörden teilt das Justizministerium mit.
3.3
Den Bedarf der Finanzbehörden teilen die Oberfinanzdirektionen mit.
3.4
Der Bedarf der kommunalen Ordnungs- und Ausländerbehörden ist wegen des
geringen Umfangs bei den Bezirksregierungen zu erfassen und als
Sammelbestellung nebst Lieferverzeichnis (Verteiler) den Zentralen Polizeitechnischen
Diensten zuzuleiten.
Die Lieferung und Rechnungsaufstellung erfolgt durch den
Lieferanten an die bestellende kommunale Ordnungs- und Ausländerbehörde. Die
Bezahlung erfolgt durch die genannten Behörden unmittelbar an den Lieferanten.
MBl. NRW. 1995 S. 700