Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Vordruck zur Personenfahndung - NW Pol KP 21 und 24 - RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.1995 - IV D 1 - 6330/6434/5141

 

Vordruck zur Personenfahndung - NW Pol KP 21 und 24 - RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.1995 - IV D 1 - 6330/6434/5141

Vordruck zur Personenfahndung
- NW Pol KP 21 und 24 -
RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.1995 -
IV D 1 - 6330/6434/5141

1
Für die Ausschreibungs- und Löschungsanträge im Rahmen der Personenfahndung und der polizeilichen Beobachtung sind Vordrucke NW Pol KP 21 und 24 entsprechend den PDV 384.1 und 384.2 zu verwenden. Für die Fahndung nach vermissten Personen gelten die Vorschriften der PDV 389. Die Vordrucke - einschließlich Ausfüllanleitung - werden durch die Vordruckkommission des Landes Nordrhein-Westfalen konzipiert.

2
Das Ausfüllen der Vordrucke ergibt sich aus der Ausfüllanleitung.

3
Die Vordrucke werden durch die Zentralen Polizeitechnischen Dienste NRW für alle Behörden zentral beschafft. Der Jahresbedarf ist den Zentralen Polizeitechnischen Diensten zum 1.10. eines Jahres wie folgt zu melden:

3.1
Die Polizeibehörden teilen ihren Bedarf unmittelbar mit.

3.2
Den Jahresbedarf der Justizbehörden teilt das Justizministerium mit.

3.3
Den Bedarf der Finanzbehörden teilen die Oberfinanzdirektionen mit.

3.4
Der Bedarf der kommunalen Ordnungs- und Ausländerbehörden ist wegen des geringen Umfangs bei den Bezirksregierungen zu erfassen und als Sammelbestellung nebst Lieferverzeichnis (Verteiler) den Zentralen Polizeitechnischen Diensten zuzuleiten.

Die Lieferung und Rechnungsaufstellung erfolgt durch den Lieferanten an die bestellende kommunale Ordnungs- und Ausländerbehörde. Die Bezahlung erfolgt durch die genannten Behörden unmittelbar an den Lieferanten.

MBl. NRW. 1995 S. 700, geändert durch RdErl. v. 7.8.2003 (MBl. NRW. 2003 S. 997).