Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 27.7.2010.

 


Historisch: Abzeichen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23.7.2001 - IV C 3 - 5239

 

Historisch:

Abzeichen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23.7.2001 - IV C 3 - 5239

Abzeichen
für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 23.7.2001 - IV C 3 - 5239

Mit Wirkung vom 01.08.2001 werden folgende Abzeichen bestimmt:

1
Allgemeiner Dienstanzug

Am linken Ärmel der Oberbekleidung wird das Landeswappen auf dunkelgrünem Grund mit der Aufschrift "Polizei" getragen. Dies gilt auch für sonstige Dienstkleidungsstücke, soweit Aufgabenerledigung und Material dies zulassen. An der Dienstmütze ist ein bronzefarbener Polizeistern mit Landeswappen angebracht. Darunter wird eine schwarz-rot-goldene Kokarde getragen, sofern es die Größe der Dienstmütze zulässt.

Abzeichen auf Schulterklappen, Mützenbänder

Amtsbezeichnung

Schulterklappen

Mützenbänder

Polizeimeisteranwärterin
Polizeimeisteranwärter
Kommissaranwärterin
Kommissaranwärter

Keine Abzeichen

grünes
Mützenband

Polizeimeisterin
Polizeimeister

2 grüne Sterne,
21 mm

grünes
Mützenband

Polizeiobermeisterin
Polizeiobermeister

3 grüne Sterne,
21 mm

grünes
Mützenband

Polizeihauptmeisterin
Polizeihauptmeister

4 grüne Sterne,
21 mm

grünes
Mützenband

Polizeikommissarin
Polizeikommissar

1 silberfarbener Stern,
21 mm

silberfarbenes
Mützenband

Polizeioberkommissarin Polizeioberkommissar

2 silberfarbene Sterne,
21 mm

silberfarbenes
Mützenband

Polizeihauptkommissarin (A 11)
Polizeihauptkommissar (A 11)

3 silberfarbene Sterne,
21 mm

silberfarbenes
Mützenband

Polizeihauptkommissarin (A 12) Polizeihauptkommissar (A 12)

4 silberfarbene Sterne,
21 mm

silberfarbenes
Mützenband

Erste Polizeihauptkommissarin
Erster Polizeihauptkommissar

5 silberfarbene Sterne,
21 mm

silberfarbenes
Mützenband

Polizeirätin
Polizeirat

1 goldfarbener Stern,
21 mm

goldfarbenes
Mützenband

Polizeioberrätin
Polizeioberrat

2 goldfarbene Sterne,
21 mm

goldfarbenes
Mützenband

Polizeidirektorin
Polizeidirektor

3 goldfarbene Sterne,
21 mm

goldfarbenes
Mützenband

Leitende Polizeidirektorin
Leitender Polizeidirektor

4 goldfarbene Sterne,
21 mm

goldfarbenes
Mützenband

Direktorin der Bereitschaftspolizei
Direktor der Bereitschaftspolizei

goldfarbener Eichenlaubkranz
1 goldfarbener Stern,
21 mm

goldfarbenes
Mützenband

Inspekteurin der Polizei
Inspekteur der Polizei

goldfarbener Eichenlaubkranz
2 goldfarbene Sterne,
21 mm

goldfarbenes
Mützenband

2
Dienstanzug der Wasserschutzpolizei

Bei der Wasserschutzpolizei gelten abweichend von Nr. 1 folgende Regelungen:

- Das Landeswappen wird auf dunkelblauem Grund mit der Aufschrift "Polizei" getragen.

- An der Dienstmütze tragen Beamtinnen/Beamte des Laufbahnabschnitts I einen schwarzen Lackriemen, die übrigen Beamtinnen/Beamten eine goldfarbene Kordel; die Knöpfe sind in beiden Fällen goldfarben.

- An der Dienstjacke werden um beide Ärmel folgende Streifen aus goldfarbener Litze getragen:

Polizeimeisterin
Polizeimeister

2 Streifen,
8 mm

Polizeiobermeisterin
Polizeiobermeister

3 Streifen,
8 mm

Polizeihauptmeisterin
Polizeihauptmeister

4 Streifen,
8 mm

Polizeikommissarin
Polizeikommissar

1 Streifen,
16 mm

Polizeioberkommissarin Polizeioberkommissar

2Streifen,
16 mm

Polizeihauptkommissarin (A 11)
Polizeihauptkommissar (A 11)

2 Streifen,
16 mm
dazwischen
1 Streifen,
8 mm

Polizeihauptkommissarin (A 12) Polizeihauptkommissar (A 12)

2 Streifen,
16 mm
dazwischen
2 Streifen,
8 mm

Erste Polizeihauptkommissarin
Erster Polizeihauptkommissar

2 Streifen,
16 mm
dazwischen
3 Streifen,
8 mm

Polizeirätin
Polizeirat

3 Streifen,
16 mm

Polizeioberrätin
Polizeioberrat

3 Streifen,
16 mm und zwischen dem oberen und mittleren Streifen 1 Streifen, 8 mm

Polizeidirektorin
Polizeidirektor

4 Streifen,
16 mm

- Auf den Schulterklappen werden die Abzeichen

als Querstreifen getragen; statt 16 mm breite sind 12 mm breite Querstreifen zu tragen.

3
Die Regelungen gemäß Nr. 1 und 2 gelten auch für Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, die eine Amtsbezeichnung gemäß RdErl. v. 9.9.1998 (SMBl. NRW.203014) führen, soweit sie Dienstkleidung tragen.

4
Bei Einsätzen geschlossener Einheiten können Führungskräfte gemäß Anlage 7.8 gekennzeichnet werden.

5
Angestellte im Landespolizeiorchester tragen an der Dienstmütze ein silberfarbenes Mützenband und auf Schulterklappen eine silberfarbene Lyra gemäß Anlage 7.9.

6
Bedienstete der Polizeibehörden und -einrichtungen, die nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören, können beim Tragen von Dienstkleidung auf Schulterklappen einen grünen (m.D.), einen silberfarbenen (g.D.) oder einen goldfarbenen (h.D.) "Merkurstab" gemäß Anlage 7.9, Bedienstete des Polizeiärztlichen Dienstes einen "Äskulapstab" gemäß Anlage 7.10 sowie ein entsprechendes Mützenband tragen.

7
Anlagen
7.1
Allgemeine Abzeichen

7.2
Mittlerer Dienst

7.3
Gehobener Dienst

7.4
Höherer Dienst

7.5
Mittlerer Dienst - Wasserschutzpolizei -

7.6
Gehobener Dienst - Wasserschutzpolizei -

7.7
Höherer Dienst - Wasserschutzpolizei -

7.8
Führungskräfte beim Einsatz geschlossener Einheiten

7.9
Verwaltungsdienst/Angestellte im Landespolizeiorchester

7.10
Polizeiärztlicher Dienst (nicht Polizeivollzugsdienst)

8
Mein RdErl. v. 18.2.1988 - IV C 3 - 5239 - (SMBl. NRW. 20521) wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW.2001 S. 1276.


Anlagen: