Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.10.2024
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement vom 20.11.2010
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement vom 20.11.2010
Gebührenordnung
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement
vom 20.11.2010
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 20. November 2010 aufgrund des § 23 Heilberufsgesetz vom 09. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863), folgende Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement beschlossen:
§
1
Aufnahmeprüfung
(1) Die Gebühr für die Aufnahmeprüfung zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 90,00 € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.
§
2
Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt
(1) Die Gebühr für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 2.825,-- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der Grundlage des Zulassungsbescheides der Kammer.
(3) Die Gebühr kann in vier Raten von je 706,25 € gezahlt werden. Die Raten werden fällig zu Beginn des Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn des dritten, sechsten und letzten Monats der Aufstiegsfortbildung.
(4) Im Falle des Rücktritts erfolgt eine Erstattung der Gebühren gem. Absatz 2, wenn der Fortbildungsplatz noch rechtzeitig durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden kann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,-- €.
§
3
Abschlussprüfung
(1) Die Gebühr für die Abschlussprüfung beträgt 265,-- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
(3) Bei Rücktritt vor der Prüfung erfolgt Erstattung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,-- €.
§
4
Geschlechtsspezifische Bezeichnung
Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet.
§
5
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.*)
Genehmigt.
Düsseldorf, den 1. August 2011
Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: 232 – 0810.74.2 –
Im
Auftrag
G o d r y
Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
Münster, den 17.8.2011
Dr.
Klaus B a r t l i n g
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe
*) MBl. NRW., ausgegeben am 16.
September 2011.
MBl. NRW. 2011 S. 342.