Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.10.2024
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfungen zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfungen zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse
Gebührenordnung
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfungen zur Ermittlung eines
gleichwertigen
zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse
Gegenstand der Gebührenordnung und Höhe der Gebühren
(2) Die Höhe der Gebühren beträgt
- für die schriftliche Prüfung im Rahmen der Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes: 165,- EUR
- für die praktische und mündliche Prüfung im Rahmen der Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes zusammen: 800,- EUR
- für die Überprüfung der zahnärztlichen Sprachkenntnisse: 450,- EUR
(3) Für notwendige Wiederholungsprüfungen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
§
2
Fälligkeit
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln an die Kasse der Zahnärztekammer der Tag des tatsächlichen Eingangs,
- bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Zahnärztekammer oder bei Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung der Tag, an dem der Betrag der Kasse gutgeschrieben wird,
- bei Übersendung eines Verrechnungsschecks der Tag der Gutschrift bei der Bank.
(3) Bei nicht fristgerechter Zahlung behält die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe sich vor, einen neuen Termin vorzuschlagen oder den Termin zu stornieren. In letztgenanntem Falle erfolgt Rückzahlung der bereits bezahlten Gebühren.
Gebührenschuldner
Nichtteilnahme, Abbruch
(2) Wird eine der Prüfungen nach § 1 Absatz 2 nicht vollständig abgelegt, weil das Ergebnis frühzeitig feststeht, oder abgebrochen (z.B. mangels ausreichender Deutschkenntnisse), wird die jeweilige Prüfungsgebühr nicht erstattet.
§
5
In-Kraft-Treten
und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
III 7 - 0810.74.1 -
Im Auftrag
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe
*) MBl. NRW., ausgegeben am 5. Oktober 2004.
MBl.
NRW. 2004 S. 848