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Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005
Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005
Gebührenordnung
für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt
für Management im Gesundheitswesen
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
vom 19. November 2005
Inhalt
§ 2
Abschlussprüfung
§ 3 Geschlechtsspezifische Bezeichnung
§ 4
In-Kraft-Treten
§ 1
Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der
Grundlage des Zulassungsbescheides der Kammer.
(3) Die Gebühr gem. Absatz 1 kann auf Antrag in drei Raten
von je 1.275,- € gezahlt werden. Die Raten werden fällig zu Beginn des
Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn des vierten und neunten Monats der
Fortbildung.
(4) Im Falle des Rücktritts erfolgt eine Erstattung der
Gebühr gem. Absätze 1,2 nur dann, wenn der Fortbildungsplatz noch rechtzeitig
durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden kann, abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 50,- €.
Abschlussprüfung
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur
Abschlussprüfung.
Bei Rücktritt von der Prüfung erfolgt Erstattung, abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- €.
Geschlechtsspezifische Bezeichnung
In-Kraft-Treten
der Gebührenordnung
für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin
oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen
Düsseldorf, den 11. Januar 2006
Az.: III 7 – 0810.74.2 –
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Münster, den 16. Januar 2006
Dr. Walter D i e c k h o f f
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe
*) MBl. NRW., ausgegeben am 15. Februar 2006.
MBl. NRW. 2006 S. 109