Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Anerkennung des Ortsteils Wenholthausen der Gemeinde Eslohe als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01-1 - vom 7. April 2017

 

Anerkennung des Ortsteils Wenholthausen der Gemeinde Eslohe als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01-1 - vom 7. April 2017

Anerkennung des Ortsteils Wenholthausen
der Gemeinde Eslohe als Luftkurort

Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg
- 24.04.03.01-1 -
vom 7. April 2017

Mit Verfügung vom 7. April 2017 habe ich aufgrund der §§ 2, 3 und 11 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8) der Gemeinde Eslohe für den Ortsteil Wenholthausen die Artbezeichnung

„Luftkurort“

verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt. Die Verleihung erfolgte im Wege der Höherstufung vom Erholungsort zum Luftkurort.

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.

MBl. NRW. 2017 S. 336.


Anlagen: