Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Staatliche Anerkennung der Stadt Hilchenbach als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01 -

 

Staatliche Anerkennung der Stadt Hilchenbach als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01 -

Staatliche Anerkennung der Stadt Hilchenbach
als Luftkurort


Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg
- 24.04.03.01 -

Vom 20. Juli 2018

Mit Verfügung vom 20. Juli 2018 habe ich aufgrund der §§ 2, 3 und 11 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8) der Stadt Hilchenbach im Wege der Höherstufung die Artbezeichnung

„Luftkurort“

verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.

MBl. NRW. 2018 S. 424.


Anlagen: